Insolvenzrecht

Frau Rechtsanwältin Braun hat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Insolvenzrecht. Sie hat hierzu den theoretischen Teil des Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert und langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht. Weiter hat sie eine langjährige Erfahrung als Zwangsverwalterin.

In insolvenzrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie sehr frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Je früher Sie mit uns gemeinsam alle Details erörtern, desto früher können Sie gezielt und kontrolliert agieren, was im Haftungskontext sehr wichtig ist. Strategische Beratung, d.h. heißt umfassende und vorausschauende Beratung, ist unsere Spezialität.

Die Insolvenzordnung (InsO) definiert in den §§ 17, 18 und 19, wann Sie/Ihre Firma zahlungsunfähig und/oder überschuldet, also insolvent sind/ist. Als Geschäftsführer einer GmbH, UG oder einer GmbH & Co. KG, oder als Vorstand einer AG sollten Sie auf die Haftung nach § 15a InsO, der den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung beinhaltet, vorbereitet sein. Lassen Sie sich als haftendes Organ früh- und rechtzeitig von uns persönlich beraten. Dies gilt auch hinsichtlich der durch Covid-19 ausgesetzten Antragspflicht. Gerne verhandeln wir auch Ihre Haftung mit dem Insolvenzverwalter und verteidigen Sie im Strafverfahren.

Das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren wickeln wir für Sie schnell und kostengünstig ab. Wir erarbeiten und verhandeln für Sie den außergerichtlichen Schuldenbereinigungs(plan)versuch mit den Gläubigern und formulieren den Insolvenzantrag nebst gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan. Sie können nach 6, 5 oder sogar nach 3 Jahren entschuldet sein; wir erläutern Ihnen eingehend alle Alternativen.

Wenn Sie über keine finanziellen Mittel verfügen, können Sie die gerichtliche Entschuldung/Restschuldbefreiung auch auf „Kredit“ (Kostenstundung) des Staates einleiten; im vorgerichtlichen Verfahren müssen Sie nur uns vergüten.

Weiter beraten wir Sie auch gerne im Rahmen von Anfechtungen, d.h. wenn ein Insolvenzverwalter von Ihnen z.B. aufgrund einer Ratenzahlung erlangtes Geld durch den Insolvenzschuldner wieder von Ihnen zurückfordert.

Rechtsberatung bei:

Insolvenz, Insolvenzantrag, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung, Entschuldung, Pfändung, Lohnpfändung, Insolvenzanfechtung, Insolvenzverwalter, Treuhänder, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen, Eigenkapitalersatz, Zwangsverwaltung