Strafrecht + Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldangelegenheiten

Rechtsanwältin Mengele als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Frau Braun als erfahrene Verteidigerin in Strafsachen sowie Bußgeldangelegenheiten sind Ihre Ansprechpartner. Sie profitieren von unserer Spezialisierung, Kompetenz und Erfahrung. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten die Qualität unserer Beratung und Vertretung.

Wenn Ihnen die Anklageschrift, der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid zugestellt wurde (gelber Brief mit Zustelldatum), melden Sie sich umgehend bei uns – die Einspruchsfrist gegen Strafbefehl und Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen -.

Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass Sie es ohne fachkundigen Rat nicht richtig machen können, also kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, und zwar auch dann, wenn Sie "nur als Zeuge" vernommen werden sollen, obwohl Sie mittendrin statt nur dabei waren, und sagen Sie dann am besten nichts, auch wenn Sie nur informatorisch befragt werden. 

Wir erläutern Ihnen die Sach- und Rechtslage und besprechen gemeinsam alle Möglichkeiten/Alternativen einer interessengerechten Verteidigung.

In Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldsachen haben auch wir in paar „Tricks“ auf Lager; ob wir aber für Sie beispielhaft das Fahrverbot „wegkriegen“ hängt von vielen Faktoren ab, die wir uns gemeinsam erarbeiten. Kommen Sie frühzeitig zu uns, auch wenn erst das Anhörungsschreiben vorliegt, das an den Halter (beim Dienstwagen die Firma des Arbeitgebers) adressiert ist. Wir beraten Sie auch in Bußgeldverfahren im Ausland wie zB Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich.

Ein (vorab) abgeschlossener Verkehrsrechtsschutz ist ein Segen, vor allem für Sie. Damit können Sie den Eintritt eines durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckten Falls Ihre Rechte auch gerichtlich grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten wahrnehmen.

Rechtsberatung bei:

Fahrverbot, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Einspruch, geblitzt, Geschwindigkeit, Mindestabstand, Alkohol, Punktestand in Flensburg, Strafbefehl, Geldstrafe, Insolvenzverschleppung, Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Betrug, Eingehungsbetrug, BtmG, Betäubungsmittel, Marihuana, Cannabis, Amphitamine.