Kanzlei

Die Kanzlei Arendt + Mengele, nunmehr Mengele Rechtsanwälte, wurde 2008 von den Rechtsanwälten Konrad R. Arendt und Stephanie X. Mengele gegründet.

Stephanie X. Mengele ist seit 2007 zugelassene Rechtsanwältin, seit 2016 Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Miet- und WEG Recht absolviert. Nach Herrn Rechtsanwalt Arendts Tod 2019 trat Frau Rechtsanwältin Evelin Braun in die Kanzlei ein. Sie ist seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin, seit 2020 Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Insolvenzrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht absolviert.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent, konsequent und vor allem mit pragmatischem Ansatz aufgrund Spezialisierung und Erfahrung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Strafrecht, Inkasso

Das persönliche Gespräch mit Ihnen ist uns wichtig, denn Ihre Fragen können nur einzelfallorientiert genau abgearbeitet werden. Im persönlichen Gespräch, notfalls auch vorab telefonisch, können wir Ihre Problematik eingehend erörtern; wir erörtern mit Ihnen die Sach- und Rechtslage, erläutern Ihnen die rechtlichen Hintergründe und entwerfen gemeinsam mit Ihnen den für Sie interessengerechten Lösungsweg.

Gebühren/Honorar

Wir sind für Sie auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig - Infos hierzu unter: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/Kosten/ - und rechnen unsere Tätigkeit vereinbarungsgemäß entweder auf Gegenstands-/Streitwertbasis, auf Basis eines Stundensatzes oder eines Pauschalvergütungsbetrages ab.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen erfüllen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Sie entlasten den Versicherten von Verfahrenskosten und helfen Ihnen damit, Ihr Recht durchzusetzen, ohne dass Sie unter dem Druck der drohenden Kosten vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Infos hierzu unter: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/rechtsschutz-versicherungen/

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Dafür sorgen die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe; Infos hierzu unter: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Stephanie X. Mengele
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht


Evelin Braun
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht